Fragen zur Autovermietung? Hier finden Sie Antworten.
1.
Ich möchte ein Auto mieten - was kostet das?
Wir
berechnen die Fahrzeugmiete nach der Dauer des Mietzeitraums und
zurückgelegter Strecke. Unsere aktuellen Tarife finden Sie hier.
Wir übermitteln Ihnen auch gerne ein unverbindliches Angebot:
welche Angaben dafür erforderlich sind, lesen Sie bitte hier.
2.
Wo kann ich das Mietfahrzeug abholen und wieder
retournieren?
Abholung
und Rückgabe des Fahrzeugs finden an unserem Firmensitz
Königshofstraße 51 in A 6800 Feldkirch statt (Plan).
Einwegvermietungen sind nicht möglich.
3.
Welche Papiere muss ich bei der Abholung vorlegen?
Die
Vorlage eines Führerscheins (mit Gültigkeit seit mindestens
2 Jahren) ist unbedingt erforderlich. Bei Wohnsitz im Ausland bitten
wir außerdem, einen Reisepass oder Personalausweis
bereitzuhalten.
4.
Muss ich eine Mietsicherheit hinterlegen?
Grundsätzlich
ist bei der Fahrzeugabholung eine gültige Kreditkarte
vorzuweisen (Visa, Euro- oder Mastercard) oder eine Kaution in bar zu
hinterlegen. Die Höhe der Kaution ist von den Mietkosten
abhängig und wird bei der Buchung vereinbart.
5.
Wie werden die Kraftstoffkosten verrechnet?
Das
Fahrzeug wird Ihnen vollgetankt übergeben und soll vollgetankt
retourniert werden. Falls eine Nachtankung unterbleibt, müssen
wir die Treibstoffkosten verrechnen und behalten uns eine angemessene
Aufwandsentschädigung vor.
6.
Sind Autobahngebühren und Mauten in der Miete
enthalten?
Sämtliche
Fahrzeuge werden von uns mit einer österreichischen
Autobahnvignette ausgestattet. Alle anderen Mauten und ausländischen
Autobahngebühren können wir nicht erstatten.
7.
Wie ist das Fahrzeug versichert?
Die
gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist in der Miete
enthalten. Schäden am Mietfahrzeug können auf Wunsch mit
dem Erwerb einer Haftungsreduzierung versichert werden.
8.
Darf ich mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren?
Fahrten
in die meisten Länder Europas sind ohne weiteres möglich,
wenn sie vom Vermieter vor Fahrtantritt genehmigt werden.
Auslandsfahrten ohne Erlaubnis des Vermieters sind nicht gestattet
und können u.a. zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
9.
Was muss ich bei der Rückgabe des Fahrzeugs beachten?
Das
Mietfahrzeug soll gereinigt retourniert werden. Falls eine Reinigung
nach der Rückgabe erforderlich sein sollte, müssen Sie mit
Mehrkosten in Höhe des Arbeitsaufwands rechnen. Schäden am
Fahrzeug, auch wenn sie fremdverschuldet sind, müssen Sie
spätestens bei der Rückgabe melden, da sonst ein Verlust
des Versicherungsschutzes droht.