Fragen zur Autovermietung? Hier finden Sie Antworten.


1. Ich möchte ein Auto mieten - was kostet das?
Wir berechnen die Fahrzeugmiete nach der Dauer des Mietzeitraums und zurückgelegter Strecke. Unsere aktuellen Tarife finden Sie hier. Wir übermitteln Ihnen auch gerne ein unverbindliches Angebot: welche Angaben dafür erforderlich sind, lesen Sie bitte hier.

2. Wo kann ich das Mietfahrzeug abholen und wieder retournieren?
Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs finden an unserem Firmensitz Königshofstraße 51 in A 6800 Feldkirch statt (Plan). Einwegvermietungen sind nicht möglich.

3. Welche Papiere muss ich bei der Abholung vorlegen?
Die Vorlage eines Führerscheins (mit Gültigkeit seit mindestens 2 Jahren) ist unbedingt erforderlich. Bei Wohnsitz im Ausland bitten wir außerdem, einen Reisepass oder Personalausweis bereitzuhalten.

4. Muss ich eine Mietsicherheit hinterlegen?
Grundsätzlich ist bei der Fahrzeugabholung eine gültige Kreditkarte vorzuweisen (Visa, Euro- oder Mastercard) oder eine Kaution in bar zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution ist von den Mietkosten abhängig und wird bei der Buchung vereinbart.

5. Wie werden die Kraftstoffkosten verrechnet?
Das Fahrzeug wird Ihnen vollgetankt übergeben und soll vollgetankt retourniert werden. Falls eine Nachtankung unterbleibt, müssen wir die Treibstoffkosten verrechnen und behalten uns eine angemessene Aufwandsentschädigung vor.

6. Sind Autobahngebühren und Mauten in der Miete enthalten?
Sämtliche Fahrzeuge werden von uns mit einer österreichischen Autobahnvignette ausgestattet. Alle anderen Mauten und ausländischen Autobahngebühren können wir nicht erstatten.

7. Wie ist das Fahrzeug versichert?
Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist in der Miete enthalten. Schäden am Mietfahrzeug können auf Wunsch mit dem Erwerb einer Haftungsreduzierung versichert werden.

8. Darf ich mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren?
Fahrten in die meisten Länder Europas sind ohne weiteres möglich, wenn sie vom Vermieter vor Fahrtantritt genehmigt werden. Auslandsfahrten ohne Erlaubnis des Vermieters sind nicht gestattet und können u.a. zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

9. Was muss ich bei der Rückgabe des Fahrzeugs beachten?
Das Mietfahrzeug soll gereinigt retourniert werden. Falls eine Reinigung nach der Rückgabe erforderlich sein sollte, müssen Sie mit Mehrkosten in Höhe des Arbeitsaufwands rechnen. Schäden am Fahrzeug, auch wenn sie fremdverschuldet sind, müssen Sie spätestens bei der Rückgabe melden, da sonst ein Verlust des Versicherungsschutzes droht.